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   VGH Bayern, 30.10.2018 - 10 C 18.1782   

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https://dejure.org/2018,37674
VGH Bayern, 30.10.2018 - 10 C 18.1782 (https://dejure.org/2018,37674)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.10.2018 - 10 C 18.1782 (https://dejure.org/2018,37674)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Oktober 2018 - 10 C 18.1782 (https://dejure.org/2018,37674)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 10 Abs. 3, § 25 Abs. 5, § 25a Abs. 1§ 82 Abs. 1; VwGO § 166 Abs. 1 S. 1; ZPO § 114 Abs. 1; GKG § 3 Abs. 2
    Verwehrte Aufenthaltserlaubnis zum Kindernachzug - Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 AufenthG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §§ 25a Abs. 1 u. 32 Abs. 1 AufenthG

  • rewis.io

    Verwehrte Aufenthaltserlaubnis zum Kindernachzug - Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 AufenthG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §§ 25a Abs. 1 u. 32 Abs. 1 AufenthG

  • rechtsportal.de

    Aufenthaltserlaubnis zum Kindernachzug; Titelerteilungssperre; Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende; Antragstellung; Zulässigkeit der Klage; Maßgebliche Sach- und Rechtslage; Positive Integrationsprognose; Mitwirkungspflichten des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2018 - 10 C 18.1782
    Das Verwaltungsgericht hat zu Recht darauf abgestellt, dass ein Anspruch im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG nur vorliegt, wenn ein strikter Rechtsanspruch besteht; ein Sollanspruch oder eine Ermessensreduzierung auf Null bei der Befugnis zu einer Ermessensentscheidung sind hingegen nicht ausreichend (vgl. zuletzt BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 27 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 13 LB 43/17

    Anderweitige Rechtshängigkeit; Aufenthaltserlaubnis an gut integrierte geduldete

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2018 - 10 C 18.1782
    Zunächst ist unklar, ob § 25 Abs. 5 AufenthG als Auffangvorschrift für ein sich aus Art. 6 GG oder Art. 8 EMRK ergebendes Ausreisehindernis herangezogen werden kann, wenn die Erteilungsvoraussetzungen der für die genannten Aufenthaltszwecke bestehenden Normen nicht erfüllt sind (vgl. NdsOVG, U.v. 8.2.2018 - 13 LB 43/17 - ZAR 2018, 176; OVG Bremen, U.v. 16.3.2017 - 1 B 21/17 - BeckRS 2017, 105559; VGH BW, U.v. 13.12.2010 - 11 S 2359/10 - InfAuslR 2011, 250).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2010 - 11 S 2359/10

    Zum Anspruch auf Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels nach § 25 Abs 5

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2018 - 10 C 18.1782
    Zunächst ist unklar, ob § 25 Abs. 5 AufenthG als Auffangvorschrift für ein sich aus Art. 6 GG oder Art. 8 EMRK ergebendes Ausreisehindernis herangezogen werden kann, wenn die Erteilungsvoraussetzungen der für die genannten Aufenthaltszwecke bestehenden Normen nicht erfüllt sind (vgl. NdsOVG, U.v. 8.2.2018 - 13 LB 43/17 - ZAR 2018, 176; OVG Bremen, U.v. 16.3.2017 - 1 B 21/17 - BeckRS 2017, 105559; VGH BW, U.v. 13.12.2010 - 11 S 2359/10 - InfAuslR 2011, 250).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2016 - 2 M 73/16

    Aufenthaltserlaubnis bei gut integrierten Jugendlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2018 - 10 C 18.1782
    Geboten ist eine die konkreten individuellen Lebensumstände des ausländischen Jugendlichen oder Heranwachsenden berücksichtigende Gesamtbetrachtung, etwa der Kenntnisse der deutschen Sprache, des Vorhandenseins eines festen Wohnsitzes und enger persönlicher Beziehungen zu dritten Personen außerhalb der eigenen Familie, des Schulbesuchs und des Bemühens um eine Berufsausbildung oder Erwerbstätigkeit, des sozialen und bürgerschaftlichen Engagements sowie der Akzeptanz der hiesigen Rechtsordnung (BayVGH, B.v. 11.12.2017 - 10 ZB 17.1082 - juris Rn. 8; OVG LSA, B.v. 7.10.2016 - 2 M 73/16 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.10.2017 - 19 C 16.1719

    Keine Erfolgsaussicht für Klage gegen Verlustfeststellung des

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2018 - 10 C 18.1782
    Vielmehr ist die Änderung der Sach- und Rechtslage zu Gunsten des Antragstellers zu berücksichtigen, denn für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage und damit auch für den Beurteilungszeitpunkt bleibt einzig und allein das materielle Recht bestimmend (vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2017 - 19 C 16.1719 - juris Rn. 8; B.v. 14.5.2013 - 10 C 10.3007 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.02.2016 - 10 C 15.849

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis aufgrund Neuerteilung einer Duldung -

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2018 - 10 C 18.1782
    Die Rechtsverfolgung des Klägers bietet zum maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungs- oder Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 10.2.2016 - 10 C 15.849 - juris Rn. 3 m.w.N.) keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
  • VGH Bayern, 14.05.2013 - 10 C 10.3007

    Prozesskostenhilfe; Bewilligung nach Rechtskraft der Hauptsache; hinreichende

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2018 - 10 C 18.1782
    Vielmehr ist die Änderung der Sach- und Rechtslage zu Gunsten des Antragstellers zu berücksichtigen, denn für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage und damit auch für den Beurteilungszeitpunkt bleibt einzig und allein das materielle Recht bestimmend (vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2017 - 19 C 16.1719 - juris Rn. 8; B.v. 14.5.2013 - 10 C 10.3007 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 16.03.2017 - 1 B 21/17
    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2018 - 10 C 18.1782
    Zunächst ist unklar, ob § 25 Abs. 5 AufenthG als Auffangvorschrift für ein sich aus Art. 6 GG oder Art. 8 EMRK ergebendes Ausreisehindernis herangezogen werden kann, wenn die Erteilungsvoraussetzungen der für die genannten Aufenthaltszwecke bestehenden Normen nicht erfüllt sind (vgl. NdsOVG, U.v. 8.2.2018 - 13 LB 43/17 - ZAR 2018, 176; OVG Bremen, U.v. 16.3.2017 - 1 B 21/17 - BeckRS 2017, 105559; VGH BW, U.v. 13.12.2010 - 11 S 2359/10 - InfAuslR 2011, 250).
  • VGH Bayern, 30.07.2021 - 19 ZB 21.738

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen abgelehnten

    Hinzu kommt, dass für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG grundsätzlich erforderlich ist, dass die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG vorliegen (vgl. BVerwG, U.v. 19.4.2011 - 1 C 3.10 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 30.10.2018 - 10 C 18.1782 - juris Rn. 7; B.v. 24.1.2019 - 10 CE 18.1871, 10 C 18.1874 - juris Rn. 25; Maaßen/Kluth in BeckOK, AuslR, Kluth/Heusch, Stand 1.11.2018, § 25 Rn. 148, Hailbronner, AuslR, Stand 11/2018, § 25 AufenthG Rn. 148).
  • VGH Bayern, 16.03.2020 - 10 CE 20.326

    Erfolglose Beschwerde gegen in erster Instanz erfolglosen Antrag auf Erteilung

    Unabhängig von der Beantwortung der Frage, ob § 25 Abs. 5 AufenthG als Auffangvorschrift für ein sich aus Art. 6 GG oder Art. 8 EMRK ergebendes Ausreisehindernis herangezogen werden kann, wenn die Erteilungsvoraussetzungen der für die genannten Aufenthaltszwecke bestehenden Normen nicht erfüllt sind (vgl. BayVGH, B.v. 20.6.2017 - 10 C 17.744 - juris Rn. 3; B.v. 30.10.2018 - 10 C 18.1782 - juris Rn. 7; NdsOVG, U.v. 8.2.2018 - 13 LB 43/17 - ZAR 2018, 176; OVG Bremen, U.v. 16.3.2017 -1 B 21/17 - BeckRS 2017, 105559; VGH BW, U.v. 13.12.2010 - 11 S 2359/10 - InfAuslR 2011, 250), setzt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis voraus, dass die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1 und 2 AufenthG vorliegen.
  • VGH Bayern, 24.01.2019 - 10 CE 18.1871

    Keine Unzumutbarkeit wegen vorübergehender Trennung der Eheleute für die übliche

    Zunächst ist schon fraglich, ob § 25 Abs. 5 AufenthG als Auffangvorschrift für ein sich aus Art. 6 GG oder Art. 8 EMRK ergebendes Ausreisehindernis herangezogen werden kann, wenn die Erteilungsvoraussetzungen der für die genannten Aufenthaltszwecke bestehenden Normen nicht erfüllt sind (vgl. BayVGH, B.v. 30.10.2018 - 10 C 18.1782 - juris Rn. 7; NdsOVG, U.v. 8.2.2018 - 13 LB 43/17 - ZAR 2018, 176; OVG Bremen, U.v. 16.3.2017 - 1 B 21/17 - BeckRS 2017, 105559; VGH BW, U.v. 13.12.2010 - 11 S 2359/10 - InfAuslR 2011, 250).

    Dessen ungeachtet scheitert die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG jedenfalls daran, dass die erforderlichen allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen nach § 5 AufenthG nicht vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 30.10.2018 - 10 C 18.1782 - juris Rn. 7; Maaßen/Kluth in BeckOK, Ausländerrecht, Kluth/Heusch, Stand 1.11.2018, § 25 Rn. 148).

  • VGH Bayern, 08.02.2019 - 10 C 18.1641

    Aufenthaltserlaubnis und Duldung

    b) Nachdem, wie dargelegt, die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen nach § 5 Abs. 1 und 2 AufenthG nicht gegeben sind, scheidet die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG ebenfalls aus (vgl. BayVGH, B.v. 30.10.2018 - 10 C 18.1782 - juris Rn. 7; B.v. 24.1.2019 - 10 CE 18.1871, 10 C 18.1874 - Rn. 25; Maaßen/Kluth in BeckOK, Ausländerrecht, Kluth/ Heusch, Stand 1.11.2018, § 25 Rn. 148), und zwar unabhängig von der Beantwortung der Frage, ob § 25 Abs. 5 AufenthG als Auffangvorschrift für ein sich aus Art. 6 GG oder Art. 8 EMRK ergebendes Ausreisehindernis herangezogen werden kann, wenn die Erteilungsvoraussetzungen der für die genannten Aufenthaltszwecke bestehenden Normen nicht erfüllt sind (vgl. BayVGH, B.v. 30.10.2018 - 10 C 18.1782 - juris Rn. 7; NdsOVG, U.v. 8.2.2018 - 13 LB 43/17 - ZAR 2018, 176; OVG Bremen, U.v. 16.3.2017 - 1 B 21/17 - BeckRS 2017, 105559; VGH BW, U.v. 13.12.2010 - 11 S 2359/10 - InfAuslR 2011, 250).
  • VGH Bayern, 13.06.2023 - 19 ZB 23.455

    Kein Verzicht auf Nachholung des Visumverfahrens

    Aus § 32 Abs. 3 AufenthG, nach dem bei gemeinsamem Sorgerecht eine Aufenthaltserlaubnis nach den Absätzen 1 und 2 auch zum Nachzug zu nur einem sorgeberechtigten Elternteil erteilt werden "soll", wenn der andere Elternteil sein Einverständnis mit dem Aufenthalt des Kindes im Bundesgebiet erklärt hat oder eine entsprechende rechtsverbindliche Entscheidung einer zuständigen Stelle vorliegt, können die Kläger jedoch keinen strikten Rechtsanspruch auf Aufenthaltserlaubniserteilung ableiten (vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 27; BayVGH, B.v. 30.10.2018 - 10 C 18.1782 - juris Rn. 4; jeweils im Hinblick auf § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG).
  • VGH Bayern, 27.02.2019 - 10 ZB 18.2188

    Keine Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei einer entgegenstehenden

    Unabhängig davon würde die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG auch deswegen ausscheiden, weil - wie oben dargelegt - die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen nach § 5 Abs. 1 und 2 AufenthG nicht gegeben sind (vgl. BayVGH, B.v. 30.10.2018 - 10 C 18.1782 - juris Rn. 7; B.v. 24.1.2019 - 10 CE 18.1871, 10 C 18.1874 - juris Rn. 25; Maaßen/Kluth in BeckOK, Ausländerrecht, Kluth/Heusch, Stand 1.11.2018, § 25 Rn. 148), und zwar unabhängig von der Beantwortung der Frage, ob § 25 Abs. 5 AufenthG als Auffangvorschrift für ein sich aus Art. 6 GG oder Art. 8 EMRK ergebendes Ausreisehindernis herangezogen werden kann, wenn die Erteilungsvoraussetzungen der für die genannten Aufenthaltszwecke bestehenden Normen nicht erfüllt sind (vgl. BayVGH, B.v. 20.6.2017 - 10 C 17.744 - juris Rn. 3; B.v. 30.10.2018 - 10 C 18.1782 - juris Rn. 7; NdsOVG, U.v. 8.2.2018 - 13 LB 43/17 - ZAR 2018, 176; OVG Bremen, U.v. 16.3.2017 - 1 B 21/17 - BeckRS 2017, 105559; VGH BW, U.v. 13.12.2010 - 11 S 2359/10 - InfAuslR 2011, 250).
  • VGH Bayern, 25.07.2023 - 19 ZB 23.875

    Versagung einer Aufenthaltsrlaubnis wegen fehlender Sicherung des

    Hinzu kommt, dass für die Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 i.V.m. § 8 Abs. 1 AufenthG grundsätzlich erforderlich ist, dass die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG vorliegen (vgl. BVerwG, B.v. 3.12.2014 - 1 B 19.14 - juris Rn. 6; U.v. 19.4.2011 - 1 C 3.10 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 30.10.2018 - 10 C 18.1782 - juris Rn. 7; B.v. 24.1.2019 - 10 CE 18.1871, 10 C 18.1874 - juris Rn. 25; Kluth in Kluth/Heusch, Ausländerrecht, 37. Ed. Stand 1.1.2023, § 25 Rn. 148; Hailbronner, AuslR, Stand 11/2018, § 25 AufenthG Rn. 148).
  • VGH Bayern, 26.04.2019 - 10 ZB 19.290

    Bedeutung der beruflichen Ausbildung für eine positive Integrationsprognose

    Dies war sowohl dem Kläger als auch seinem Prozessbevollmächtigten durch die Schreiben des Landratsamtes vom 20. August 2018 und 9. November 2018 sowie den Beschluss des Senats vom 30. Oktober 2018 im Verfahren 10 C 18.1782 und die Aufforderung in der Ladung zur mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht bekannt.
  • VGH Bayern, 25.07.2023 - 19 ZB 23.870

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis wegen fehlender Sicherung des

    Hinzu kommt, dass für die Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 i.V.m. § 8 Abs. 1 AufenthG grundsätzlich erforderlich ist, dass die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG vorliegen (vgl. BVerwG, B.v. 3.12.2014 - 1 B 19.14 - juris Rn. 6; U.v. 19.4.2011 - 1 C 3.10 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 30.10.2018 - 10 C 18.1782 - juris Rn. 7; B.v. 24.1.2019 - 10 CE 18.1871, 10 C 18.1874 - juris Rn. 25; Kluth in Kluth/Heusch, Ausländerrecht, 37. Ed. Stand 1.1.2023, § 25 Rn. 148; Hailbronner, AuslR, Stand 11/2018, § 25 AufenthG Rn. 148).
  • VGH Bayern, 04.03.2019 - 10 ZB 18.2195

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG ist es grundsätzlich erforderlich, dass die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG vorliegen (vgl. BVerwG, U.v. 19.4.2011 - 1 C 3.10 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 30.10.2018 - 10 C 18.1782 - juris Rn. 7; B.v. 24.1.2019 - 10 CE 18.1871, 10 C 18.1874 - juris Rn. 25; Maaßen/Kluth in BeckOK, Ausländerrecht, Kluth/Heusch, Stand 1.11.2018, § 25 Rn. 148; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand November 2018, § 25 Rn. 148).
  • VGH Bayern, 24.02.2022 - 19 CE 22.12

    Nachholung des Visumverfahrens

  • VGH Bayern, 10.06.2021 - 19 ZB 20.107

    Keine Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei fortdauernder Identitätstäuschung

  • VG Augsburg, 19.12.2018 - Au 6 K 17.1163

    Keine Aufenthaltserlaubnis für einen heranwachsenden geduldeten Ausländer nach §

  • VG Berlin, 22.02.2022 - 21 K 729.21
  • VGH Bayern, 04.02.2022 - 10 C 21.2799

    Ermessensentscheidung im Rahmen des § 61 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 AsylG

  • VG Bayreuth, 06.12.2018 - B 6 E 18.1201

    Kein Anordnungsanspruch bis zur Entscheidung im Klageverfahren nicht abgeschoben

  • VG München, 04.03.2020 - M 9 K 19.4616

    Untätigkeitsklage nach Rücknahme des Antrags auf Aufenthaltserlaubnis

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